Amtsgericht Oldenburg Figur am Portal
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Rechtsanwalt Volker Lewin, Oldenburg (i.O.)

Donnerschweer Straße 97 - 26123 Oldenburg - Tel. 0441-9849350 - Fax. 0441 -9849351

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Hilfe für Flüchtlinge 

Zurzeit (Stand November 2016) gibt das BAMF Flüchtlingen aus Syrien und dem Irak nur eingeschränkt Aufenthalt in Deutschland, aus Afghanistan nur in besonderen Einzelfällen.  

Asylbewerber aus Syrien und dem Irak erhalten zumeist einen sogenannten Schutzstatus zuerkannt. Dies bedeutet, dass diese Personen Aufenthalt zunächst einmal nur für 1 Jahr erhalten. Eine Anerkennung als Flüchtling (mit zunächst dreijährigem Bleiberecht) wird ihnen neuerdings in der Regel versagt. Dies hat zur Folge, dass der Familiennachzug eingeschränkt ist und eine Bleibeperspektive auf Dauer Hindernissen ausgesetzt ist. 

Erhalten Sie als Asylsuchender eine Ablehnung, dann steht Ihnen der Klageweg frei. Die Klage kann mit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe verbunden werden. Das Gericht bewilligt Kostenfreiheit bei hinreichender Erfolgsaussicht einer Klage.  

Die Gerichte bejahen in aller Regel die Erfolgsaussichten von Klagen syrischer Staatsangehöriger. 

Über Klagen wird in der Regel im schriftlichen Verfahren, also ohne mündliche Verhandlung entschieden, ein persönliches Erscheinen vor Gericht ist nicht erforderlich. Gerade unter diesem Gesichtspunkt sehe ich mich in der Lage, in diesen Verfahren eine bundesweite Vertretung anzubieten, weil keine Anreise zum Gericht notwendig ist. 

Kontaktieren Sie mich

Für einen Antrag auf Prozesskostenhilfe legen Sie mir bitte eine Vollmachtsurkunde vor, einen Einkommensnachweis und einen aktuellen Kontoauszug.

Weitere Information über Prozesskostenhilfe finden Sie hier.

Anreise:

 

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